Checkliste für beglaubigte Übersetzungen

Checkliste für beglaubigte Übersetzungen
Wichtig für Behörden und Beruf: Beglaubigte Übersetzungen

Oft ist es echt anstrengend, Behörden zufriedenzustellen. Das gilt auch für Übersetzungen. Wer blickt schon immer genau durch, was gebraucht wird und welche Vorgaben erfüllt werden müssen?

Der Weg zum Ziel führt, wie so oft, über die Kommunikation. Kommunizieren Sie mit der Behörde bzw. dem für Sie zuständigen Sachbearbeiter. Und kommunizieren Sie mit Ihrem Übersetzer und teilen Sie diesem mit, was Sie genau benötigen.

Der folgenden Punkte sind aus meiner Erfahrung die, bei denen es besonders oft zu Nachfragen oder Schwierigkeiten im Nachhinein kommt.

Dies sollten Sie unbedingt abklären, bevor Sie Ihre beglaubigte Übersetzung anfertigen lassen:

  • Brauchen wirklich alle Dokumente eine Beglaubigung? Klären Sie dies mit den zuständigen Behörden ab. In der Regel können Sie Kosten für die Übersetzungen sparen, wenn diese nicht beglaubigt sein müssen.
  • Für welche Behörde in welchem Land brauche ich die Übersetzung? In der Regel werden nur beglaubigte Übersetzungen von Übersetzern akzeptiert, die im jeweiligen Land beeidigt sind.
  • Welche Dokumente müssen mit Apostille abgegeben werden? Fragen Sie auch hier bei den Behörden nach. Die Apostille muss von der zuständigen Stelle in dem Land ausgestellt werden, in dem auch das Dokument ausgestellt wurde. Konsulate helfen hier und sind der richtige Ansprechpartner. Die Apostille muss auch mit übersetzt werden.
  • Habe ich bereits übersetzte Dokumente? Wie wurden Namen (Personen-, aber auch Ortsnamen) hier übertragen? Es ist wichtig, dass Namen in allen Dokumenten einheitlich übertragen wurden.
  • Wer trägt die Kosten? Wenn es sich um Dokumente handelt, die für die Ausübung Ihres Berufs und die Anerkennung Ihres Abschlusses wichtig sind, fragen Sie beim Jobcenter nach. Zumindest ein Teil der Kosten für die Übersetzung kann in der Regel übernommen werden.
  • Ist eine Überbeglaubigung der Übersetzung durch ein Landgericht erforderlich?
  • Muss das Originaldokument unlösbar an die Übersetzung angefügt werden?

Wenn Sie eine beglaubigte Übersetzung brauchen oder weitere Fragen zum Thema haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung!

Beglaubigte Übersetzungen

Was man über beglaubigte Übersetzungen in Bayreuth wissen muss

Wenn man in ein Land einwandert, braucht man einige beglaubigte Übersetzungen von Dokumenten. Möchte man zum Beispiel, dass der Studien- oder Ausbildungsabschluss anerkannt wird, müssen die Zeugnisse beglaubigt übersetzt werden. Möchte man im Ausland heiraten, muss man die hierfür geforderten Dokumente wie Geburtsurkunde, Inlandspass und Ehefähigkeitszeugnis bzw. Ledigkeitsbescheinigung in beglaubigter Übersetzung vorlegen.

Wer kann eine beglaubigte Übersetzung anfertigen?

Beglaubigte Übersetzungen für deutsche Behörden dürfen nur in Deutschland allgemein beeidigte bzw. ermächtigte Übersetzer anfertigen. Eine Liste beeidigter Übersetzer finden Sie unter justiz-dolmetscher.de oder auch auf den Homepages der Landgerichte.

Über mein Angebot für beglaubigte Übersetzungen in Bayreuth können Sie sich hier informieren.

Wodurch unterscheidet sich eine beglaubigte Übersetzung von einer allgemeinen?

Eine Beglaubigte Übersetzung trägt eine Überschrift wie „Beglaubigte Übersetzung aus der… Sprache“. Außerdem ist sie vom Übersetzer gestempelt und der unterschriebene Beglaubigungsvermerk des Übersetzers ist angeheftet. Bei einer beglaubigten Übersetzung sollten auch die Seiten nummeriert sein und sie müssen so zusammengeheftet und geknickt sein, dass der Stempel des Übersetzers über alle Seiten (auch den Beglaubigungsvermerk) geht.

Die genauen Vorgaben unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Für Bayern gibt es einen Leitfaden mit Empfehlungen.

Wie überträgt man Namen aus dem Russischen?

Laut den Empfehlungen für Bayern sollen Namen bei beglaubigten Überetzungen nach ISO-Norm transliteriert oder nach den Duden-Transkriptionsregeln übertragen werden. Hier eine Tabelle der verschiedenen Systeme und mehr Infos zum Thema. Welches System man nutzt, trägt man in einer Fußnote ein. Der Unterschied ist, dass das Duden-System sich nach der Aussprache richtet und uns geläufiger ist, hier kann dafür jedoch nicht immer ein russischer Buchstabe genau einem deutschen Buchstaben zugeordnet werden. Eine Rückübertragung ist deshalb schwierig. Die Übertragung nach ISO ist eindeutig, ein russischer Buchstabe entspricht nur genau einem deutschen, hierfür sind jedoch manchmal für deutsche Muttersprachler schwierig zu lesende Sonderzeichen nötig. In manchen Übersetzungen ist der Name daher zweimal übertragen: Einmal nach ISO, um für die Behörden auf der sicheren Seite zu sein, und einmal nach Duden, um die Lesbarkeit zu sichern.

Erfahrungsgemäß ist es vor allem wichtig, dass die Namen möglichst in allen Dokumenten einheiltich übersetzt werden, sonst gibt es von behördlicher Seite Schwierigkeiten.

Und Zeugnisnoten?

Klar, das russische Notensystem ist anders als das deutsche. Bei russischen Schulnoten ist normalerweise die 5 die Bestnote und die 1 die schlechteste Note, mit einer 3 hat man gerade so bestanden.

Die Notensysteme sind also kaum vergleichbar und eine direkte Umrechnung nicht möglich. Daher werden auch in beglaubigten Übersetzungen die Noten nach dem ursprünglichen System angegeben, aber eine Fußnote gemacht, welche Note in diesem System die beste, welche die schlechteste und welche die unterste Bestehensnote ist.