Die Apostille

Bglaubigte Übersetzungen und die Apostille

Was ist eine Apostille?

Mit einer Apostille wird für ausländische Behörden bestätigt, dass ein Dokument echt ist. Sie gilt in allen Ländern, die dem Haager Abkommen zur Befreiung öffentlicher Urkunden von der Legalisation beigetreten sind, also auch in Deutschland und Russland. Alle Dokumente, die im Ausland offiziell anerkannt werden sollen, müssen daher mit einer Apostille versehen sein. Werden die Urkunden dann beglaubigt übersetzt, wird sie selbstverständlich mit übersetzt. In Ländern, die dem Abkommen nicht beigetreten sind, ist als Bestätigung der Echtheit eine Legalisation erforderlich.

Eine Apostille
Etwa so sieht der Vordruck einer Apostille aus. Die Form ist in allen Ländern einheitlich.

Wann sollte man Dokumente apostillieren lassen?

Man sollte alle wichtigen Dokumente apostillieren lassen, wenn man in ein Land, das dem Haager Abkommen beigetreten ist, einwandert. Alle wichtigen Dokumente wie Geburtsurkunden oder Heiratsurkunden sowie Urkunden über Ehescheidungen oder Ehefähigkeitszeugnisse sollten dann apostilliert sein, sonst werden sie im Zielland nicht anerkannt.

Im besten Fall lässt man die Dokumente bereits vor der Auswanderung apostillieren. Mit etwas mehr Aufwand geht es aber auch, wenn man schon im Zielland lebt. Informationen und Hilfe erhält man beim zuständigen Konsulat.

Woher bekommt man eine Apostille?

Apostillen müssen von berechtigten Amtspersonen ausgefüllt, unterzeichnet und mit deren Siegel versehen werden. Welche Behörde eine Urkunde apostilliert, hängt sowohl in Deutschland als auch in Russland davon ab, aus welchem Bereich die jeweilige Urkunde stammt. Zuständige Behörden können zum Beispiel das Innenministerium oder Justizministerium sein. Mehr Informationen hierzu finden sich auf der Homepage des Haager Abkommens.

Wer eine Apostille für ein deutsches Dokument braucht, kann sich auf den Seiten des auswärtigen Amtes informieren. Hier erfährt man auch, für welche Länder man stattdessen eine Legalisation benötigt.